Abstimmungsresultate der Gemeinde Galgenen vom 9. Juni 2024
Informationen
- Datum
- 9. Juni 2024
Eidgenössische Vorlagen
Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit
- Beschreibung
Im Frühling 2020 erreichte die Corona-Pandemie die Schweiz. Der Bundesrat ergriff teils einschneidende Massnahmen, um die Bevölkerung vor dem Virus zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens, insbesondere der Spitäler, zu verhindern. Gleichzeitig begannen Forscherinnen und Forscher weltweit, Impfstoffe gegen das neuartige Virus zu entwickeln. Weite Teile der Bevölkerung setzten grosse Hoffnungen in diese Impfstoffe und in die Impfung als Weg aus der Pandemie. Andere standen der Impfung ablehnend gegenüber. In diesem politischen und gesellschaftlichen Umfeld wurde im Herbst 2020 die vorliegende Initiative lanciert.
Die Initiative fordert, dass für Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Die körperliche und geistige Unversehrtheit ist schon heute in der Verfassung verankert. Dieses Grundrecht schützt den Körper gegen Einwirkungen durch den Staat. Gemäss Initiative darf zudem eine Person, die die Zustimmung verweigert, weder bestraft noch benachteiligt werden. Der Initiativtext spricht nicht von «Impfungen», sondern allgemein von «Eingriffen in die körperliche und geistige Unversehrtheit». Er erfasst damit grundsätzlich jedes Handeln von Bund, Kantonen und Gemeinden, das auf den Körper einwirkt, etwa die Polizeiarbeit und den Strafvollzug. Welche konkreten Folgen ein Ja zur Initiative hätte, würde von Umsetzung und Rechtsprechung abhängen.
Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» (admin.ch)
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
568
961
- Leer
- 5
- Ungültig
- 2
- Stimmberechtigte
- 1'550
- Stimmbeteiligung
- 43.59%
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
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Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 (PDF, 1.56 MB) | Download | 0 | Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 |
Kostenbremse-Initiative
- Beschreibung
Alle Menschen in der Schweiz profitieren von einer guten medizinischen Versorgung und erhalten die nötigen Behandlungen. Die Kosten dafür übernimmt die obligatorische Krankenversicherung. Seit ihrer Einführung 1996 sind diese Kosten und damit auch die Krankenkassenprämien stark gestiegen. Das liegt unter anderem an der Alterung der Bevölkerung, an neuen Therapien und Medikamenten und daran, dass diese mehr genutzt werden. Gründe dafür sind aber auch Fehlanreize und ineffiziente Strukturen.
Die Initiative will eine Kostenbremse einführen. Künftig sollen die Lohnentwicklung und das Wirtschaftswachstum vorgeben, wie stark die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung maximal steigen dürfen. Der Bund muss zusammen mit den Kantonen, den Krankenversicherern und den Leistungserbringern Massnahmen ergreifen, damit das Kostenwachstum im zulässigen Rahmen bleibt. Wie die Löhne und die Wirtschaftsentwicklung konkret gemessen und welche Massnahmen ergriffen würden, gibt die Initiative nicht vor. Dies müsste das Parlament im Gesetz festlegen.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Sie haben einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Der Bundesrat soll in Absprache mit den Akteuren im Gesundheitswesen alle vier Jahre festlegen, wie stark die Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung höchstens steigen dürfen. Steigen sie stärker, müssten Bundesrat und Kantone korrigierende Massnahmen prüfen. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt und kein Referendum ergriffen wird.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
536
989
- Leer
- 11
- Ungültig
- 2
- Stimmberechtigte
- 1'550
- Stimmbeteiligung
- 43.64%
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
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Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 (PDF, 1.56 MB) | Download | 0 | Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 |
Prämien-Entlastungs-Initiative
- Beschreibung
Alle Menschen in der Schweiz erhalten die medizinischen Behandlungen, die sie benötigen. Die Kosten dafür übernimmt die obligatorische Krankenversicherung. Diese Kosten sind in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen und damit auch die Krankenkassenprämien. Die Prämien belasten einen Teil der Bevölkerung zunehmend. Rund ein Viertel der Bevölkerung erhält eine Prämienverbilligung, die durch den Bund und die Kantone finanziert wird. Der Bund erhöht seinen Beitrag automatisch, wenn die Kosten steigen. Die Kantone machen das nur zum Teil.
Die Initiative fordert, dass die Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen. Bund und Kantone sollen die Prämienverbilligung erhöhen, wobei der Bund mindestens zwei Drittel der Verbilligung übernehmen soll. Das würde Mehrkosten von mehreren Milliarden Franken pro Jahr verursachen.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Sie haben aber einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Heute verbilligt der Bund die Prämien automatisch stärker, wenn die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung steigen. Die Kantone sollen dies auch tun. Der indirekte Gegenvorschlag verpflichtet sie, einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung zu leisten. Für die Kantone entstünden Mehrkosten von mindestens 360 Millionen Franken, für den Bund dagegen keine. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt und kein Referendum ergriffen wird.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
467
1'061
- Leer
- 8
- Ungültig
- 2
- Stimmberechtigte
- 1'550
- Stimmbeteiligung
- 43.64%
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
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Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 (PDF, 1.56 MB) | Download | 0 | Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 |
Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes
- Beschreibung
Es ist schwieriger geworden, die Schweiz jederzeit mit genügend Energie zu versorgen. Der Umbau der Stromversorgung in Europa und internationale Konflikte können bei uns in den Wintermonaten zu Engpässen führen, wenn nicht genügend Strom importiert werden kann. Zudem braucht die Schweiz mehr Strom, beispielsweise für die Wirtschaft, aber auch für Elektroautos und Wärmepumpen. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit hat das Parlament deshalb das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
Die Vorlage schafft die Grundlagen, damit in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse produziert werden kann. So soll die Unabhängigkeit unserer Stromversorgung gestärkt werden. Zudem wird die Wasserkraftreserve obligatorisch, mit dem Ziel, das Risiko von Engpässen zu vermindern. Die Vorlage umfasst Förderinstrumente sowie neue Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom. Der Ausbau der Produktion von Solarstrom soll vor allem auf Gebäuden erfolgen. In geeigneten Gebieten gibt es für diejenigen Windkraft- und grossen Solarenergieanlagen, die für die Stromversorgung im Winter besonders wichtig sind, erleichterte Planungsbedingungen. Auch 16 im Gesetz genannte Wasserkraftwerke erhalten erleichterte Planungsbedingungen. Diese erhöhen die Aussichten, dass ein Projekt auch bei allfälligen Beschwerden realisiert werden kann. Abstimmungen über neue Energieprojekte bleiben weiterhin möglich.
Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (admin.ch)
- Formulierung
- Wollen Sie das Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
831
703
- Leer
- 4
- Ungültig
- 2
- Stimmberechtigte
- 1'550
- Stimmbeteiligung
- 43.70%
- Ebene
- Bund
- Art
- Fakultatives Referendum
Name | |||
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Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 (PDF, 1.56 MB) | Download | 0 | Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 |
Kantonale Vorlagen
Änderung der Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR)
- Beschreibung
Der Kantonsrat hatte den Regierungsrat mittels erheblich erklärter politischer Vorstösse mit einer Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates beauftragt. Die Revisionsbegehren umfassten unter anderem die Verbesserung der Handlungsfähigkeit des Kantonsrates in ausserordentlichen Lagen und die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Betrieb eines Livestreams aus den Kantonsratssitzungen.
In seiner Sitzung vom 13. Dezember 2023 hat der Kantonsrat die Teilrevision beraten und den beiden genannten Revisionspunkten letztlich mit 52 zu 38 Stimmen zugestimmt.
Da weniger als drei Viertel der an der Abstimmung teilnehmenden Kantonsrätinnen und Kantonsräte der Vorlage zugestimmt haben, ist sie der Volksabstimmung zu unterbreiten (obligatorisches Referendum).
- Formulierung
- Wollen Sie die Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates annehmen?
Vorlagen
Vorlage
656
704
- Leer
- 26
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 1'550
- Stimmbeteiligung
- 39.36%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
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Erläuterungen_09.06.2024 (PDF, 83.38 kB) | Download | 0 | Erläuterungen_09.06.2024 |
Protokoll der kantonalen Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 (PDF, 844.77 kB) | Download | 1 | Protokoll der kantonalen Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 |
Kommunale Vorlagen
Verpflichtungskredit für den Projektwettbewerb zur Erweiterung der Schulanlage
- Beschreibung
An der Gemeindeversammlung vom vergangenen Freitag, 20. April 2024, wurden nebst der Verwaltungsrechnung 2023 und Einbürgerungstraktanden auch das Sachgeschäft Verpflichtungskredit zum Projektwettbewerb für die Schulraumerweiterung in Galgenen beraten.
Schulpräsident Matthias Kohler stellte das Geschäft kompetent vor, und der Gemeinderat freut sich, dass das Vorhaben an der Versammlung sehr wohlwollend aufgenommen wurde. Die in den Wortmeldungen vorgebrachten Anregungen wird der Gemeinderat im weiteren Vorgehen nach Möglichkeit berücksichtigen.
Nachdem an der Gemeindeversammlung keine abweichenden Anträge gestellt wurden, wird das Geschäft gemäss dem verlesenen Antrag des Gemeinderates und nach § 18 des Schwyzer Finanzhaushaltsgesetzes für die Bezirke und Gemeinden (FHG-BG) an die Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024 überwiesen. Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie der Ausgabenbewilligung von Fr. 290'000.– für einen Verpflichtungskredit für den Projektwettbewerb zur Erweiterung der Schulanlage Galgenen im selektiven Verfahren zustimmen?
- Formulierung
- Wollen Sie der Ausgabenbewilligung von Fr. 290'000.– für einen Verpflichtungskredit für den Projektwettbewerb zur Erweiterung der Schulanlage Galgenen im selektiven Verfahren zustimmen?
Vorlagen
Vorlage
1'049
383
- Leer
- 13
- Ungültig
- 2
- Stimmberechtigte
- 1'537
- Stimmbeteiligung
- 42.21%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Antrag
Name | |||
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Traktandum 2 der Rechnung 2023 (PDF, 146.46 kB) | Download | 0 | Traktandum 2 der Rechnung 2023 |
Protokoll der kommunalen Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 (PDF, 773.96 kB) | Download | 1 | Protokoll der kommunalen Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 |