Generelle Informationen
Die Staatskanzlei ist für die Organisation und die Durchführung der eidgenössischen sowie kantonalen Abstimmungen und Wahlen verantwortlich. Sie bildet die Drehscheibe zwischen der Bundeskanzlei, den Bezirken, den Gemeinden, den Parteien und der Öffentlichkeit.
Die gleichen Aufgaben nimmt auf Gemeindeebene die Gemeindekanzlei wahr.
Urne Öffnungszeiten
Urnenöffnungszeiten
Abstimmungslokal in der Mehrzweckhalle Galgenen | 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr |
Abstimmungslokal im Schulhaus Büel | 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr |
Brieflich abstimmen
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Stimmrecht in Form der brieflichen Stimmabgabe auszuüben. Bitte lesen Sie die Anweisungen auf dem Kuvert, das Ihnen bei Abstimmungen spätestens 3 und frühestens 4 Wochen vor dem Abstimmungstag oder bei Wahlen spätestens 10 Tage vor dem Wahltag zugestellt wird, genau durch.
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Unterlagen während der Schalteröffnungszeiten auch auf der Gemeindeverwaltung möglich.
Der Briefkasten beim Gemeindehaus kann ebenfalls zur brieflichen Stimmabgabe benutzt werden. Letzte Leerung an Wahl- und Abstimmungssonntagen ist 11.00 Uhr.