Die Gemeindekanzlei ist eine Art "Drehscheibe" und Kontaktstelle zwischen der Bevölkerung, dem Gemeinderat und der Verwaltung; ihr ist auch das Gemeindearchiv zugeordnet.

Dem Gemeindeschreiber stehen alle ihm durch Rechtssatz übertragenen Aufgaben und Befugnisse zu. Er führt die Geschäfte der Gemeindekanzlei (§ 58 GOG).

Er wird vom Stimmbürger jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Zur Wahl sind nur Bewerber zugelassen, welche über ein Wahlfähigkeitszeugnis verfügen.

Im Gemeinderat führt der Gemeindeschreiber das Protokoll, ist aber auch beratendes Mitglied und besitzt Antragsrecht.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Galgenen
Gemeindekanzlei
Büelstrasse 15
8854 Siebnen
Tel. 055 450 24 50
info@galgenen.ch

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Mittwoch
8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag
7.00 Uhr bis 14.00 Uhr (durchgehend)

Personen

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