Das Erbschaftsamt trifft die zur Sicherung des Erbgangs erforderlichen Massnahmen und nimmt das Inventar auf. Dagegen eröffnet der Einzelrichter die eingereichten Verfügungen von Todes wegen und stellt die Erbbescheinigungen aus.

Kontakt

Erbschaftsamt March
Bahnhofplatz 3
8853 Lachen
Tel. 055 451 22 84
Fax 055 451 22 30
erbschaftsamt@bezirk-march.ch

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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
8.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 13.45 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 13.45 Uhr bis 16.00 Uhr