Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Ausserschwyz
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, vormals Vormundschaftsrecht, ist auf den 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Die Vormundschaftsbehörden wurden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Der Kantonsrat hat die Umsetzung ins kantonale Recht mit der Teilrevision des Einführungsgesetzes zum schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGzZGB) am 14. September 2011 beschlossen und den Kanton als Träger der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und der Amtsbeistandschaften bestimmt.
Zum Aufgabenbereich gehören:
- Kindesschutz
- Aufsicht über die Tagespflege, Familienpflege und Kindertagesstätten
- Erwachsenenschutz
- Fürsorgerische Unterbringung
- Beistandschaften
- Erstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) AusserschwyzEichenstrasse 2
8808 Pfäffikon
Tel. 041 819 14 60
kesa@sz.ch
Website
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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