Eltern aus dem Kanton Schwyz können seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juni 2024 ein Gesuch für Kinderbetreuungsbeiträge unter sz.kibon.ch bei ihrer Wohngemeinde einreichen. Die ersten Auszahlungen der Kinderbetreuungsbeiträge erfolgen im August 2024.

Umfassende Informationen zum Kinderbetreuungsgesetz finden Sie auf der Website des Kantons Schwyz. Das Amt für Gesundheit und Soziales präsentiert auf der Seite Kinderbetreuung die gesetzlichen Grundlagen und ergänzende Hinweise.

Eltern mit Wohnsitz in Galgenen, welche einer Erwerbstätigkeit oder einer Aus- und Weiterbildung nachgehen und ihr Kind im Alter von drei Monaten bis Ende Primarschulalter in einem Kinderbetreuungsangebot wie Kindertagesstätte, schulische Tagesstruktur, Tagesfamilie oder Mittagstisch betreuen lassen, haben bis zu einem anspruchsberechtigten Einkommen von Fr. 153'215.- die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung dafür zu erhalten.

Für eine erste Einschätzung, wie viel Betreuungsbeiträge einer Familie ungefähr zustehen, kann der Beitragsrechner als Berechnungshilfe dienen. Er ist aber nicht für die endgültige Abwicklung und Berechnung des familienergänzenden Kinderbetreuungsbeitrags vorgesehen. Er dient lediglich dazu, dass Eltern die ungefähre Höhe der monatlichen Betreuungsbeiträge abschätzen können.

Anmerkung zum Beitragsrechner:
Bearbeitung aktivieren und alle erforderlichen Felder (gelblich eingefärbt) ausfüllen. Das Resultat - die Schätzung für den monatlichen Betreuungsbeitrag – findet sich in Zeile 85.

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