Anmeldung / Zuzug
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen (Galgenen oder ein Gebiet von Siebnen (Strassenverzeichnis Siebnen))? Wir heissen Sie herzlich Willkommen!
Bevor Sie sich in Galgenen anmelden können, melden Sie sich bitte bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde ab. Für die An- und Abmeldung haben Sie 14 Tage Zeit.
Die Anmeldung kann persönlich am Schalter des Einwohneramtes oder online vorgenommen werden.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Schweizer BürgerInnen
- Pass oder Identitätskarte (Heimatschein wird ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr benötigt)
- Krankenkassenkarte oder -police einer Schweizer Krankenkasse (aller Familienmitglieder)
- Mietvertrag bzw. Kaufvertrag oder Bestätigung des Vermieters
Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 20.00 für Einzelpersonen und Fr. 30.00 für Familien oder Ehepaare und ist bei der Anmeldung zu entrichten.
Ausländische Staatsangehörige
- Pass (bei EU/EFTA Staatsangehörigen genügt auch die Identitätskarte)
- Ausländerausweis (sofern vorhanden)
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (sofern vorhanden)
- Ermächtigung der Visumserteilung (sofern vorhanden)
- Mietvertrag bzw. Kaufvertrag oder Bestätigung des Vermieters
- Krankenkassenkarte oder -police einer Schweizer Krankenkasse (aller Familienmitglieder)
- Zivilstandspapiere (Ehepapiere und Geburtsscheine der Kinder)
- Migrationsamtliche Gebühren (je nach Art der Bewilligung unterschiedlich)
Wenn Sie vom Ausland zuziehen und EU/EFTA-Staatsangehörige sind, bringen Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Gesuch Ausländerbewilligung EU/EFTA (E1) mit. Nach der Prüfung des Gesuches durch das Amt für Migration Schwyz und einem positiven Bescheid, können wir Sie ins Einwohnerregister der Gemeinde Galgenen aufnehmen.
Wenn Sie nicht einem EU/EFTA-Staat angehören und von einem anderen Kanton in den Kanton Schwyz zuziehen, reichen Sie bitte vor der Anmeldung das Gesuch um Kantonswechsel ein. Sie können dieses Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen beim Einwohneramt abgeben. Nach der Prüfung des Gesuches durch das Amt für Migration Schwyz und einem positiven Bescheid, können wir Sie ins Einwohnerregister der Gemeinde Galgenen aufnehmen.
Visumpflichtige AusländerInnen (Staatsangehörige ausserhalb der EU/EFTA) haben ihr Einreisegesuch grundsätzlich bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung einzureichen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Preis
Zugehörige Objekte
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Strassenverzeichnis_Siebnen_fur_Schalter.pdf (PDF, 187.18 kB) | Download | 0 | Strassenverzeichnis_Siebnen_fur_Schalter.pdf |
2023.09 Gesuch Ausländerbewilligung EU-EFTA (E1) (PDF, 592.38 kB) | Download | 1 | 2023.09 Gesuch Ausländerbewilligung EU-EFTA (E1) |
2023.01 Merkblatt Unselbständige Erwerbstätigkeit EU-EFTA (PDF, 104.85 kB) | Download | 2 | 2023.01 Merkblatt Unselbständige Erwerbstätigkeit EU-EFTA |
2023.01 Merkblatt Selbständige Erwerbstätigkeit (PDF, 118.95 kB) | Download | 3 | 2023.01 Merkblatt Selbständige Erwerbstätigkeit |
2023.09 Gesuch Kantonswechsel Drittstaaten (K1) (PDF, 608.17 kB) | Download | 4 | 2023.09 Gesuch Kantonswechsel Drittstaaten (K1) |
2023.01 Merkblatt Kantonswechsel Drittstaaten (PDF, 109.71 kB) | Download | 5 | 2023.01 Merkblatt Kantonswechsel Drittstaaten |
2023.01 Merkblatt Kantonswechsel EU-EFTA (PDF, 105.03 kB) | Download | 6 | 2023.01 Merkblatt Kantonswechsel EU-EFTA |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 055 450 24 50 | einwohneramt@galgenen.ch |