Abmeldung / Wegzug
Wenn Sie aus der Gemeinde Galgenen wegziehen, melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen ab. Die Abmeldung ist gratis.
Sie können die Abmeldung online melden oder persönlich am Schalter vorbei kommen. Bei der persönlichen Vorsprache werden Ihnen vorhandene Unterlagen sogleich mitgegeben.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Schweizer BürgerInnen
- Schriftenempfangsschein (Niederlassungsausweis)
Ausländische Staatsangehörige
- Original Ausländerausweis
Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland beachten Sie bitte Folgendes:
- Persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes drei bis vier Wochen vor dem definitiven Wegzugsdatum
- Formular Auslandwegzug ausdrucken und vorgängig ausfüllen
- Für ausländische Staatsangehörige benötigen wir zusätzlich das Formular "Abmeldeerklärung: Definitiver Wegzug ins Ausland"
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt und ausfüllen des Formulars "Wegzug ins Ausland"
- Merkblatt für Auslandschweizer
Preis
Zugehörige Objekte
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Merkblatt Wegzug ins Ausland.pdf (PDF, 59.18 kB) | Download | 0 | Merkblatt Wegzug ins Ausland.pdf |
Formular Wegzug ins Ausland.pdf (PDF, 101.86 kB) | Download | 1 | Formular Wegzug ins Ausland.pdf |
Formular Wegzug ins Ausland_englisch (PDF, 99.18 kB) | Download | 2 | Formular Wegzug ins Ausland_englisch |
2023.09 Abmeldeerklärung_ Definitiver Wegzug ins Ausland (PDF, 606.57 kB) | Download | 3 | 2023.09 Abmeldeerklärung_ Definitiver Wegzug ins Ausland |
Merkblatt für Auslandschweizer (PDF, 1.59 MB) | Download | 4 | Merkblatt für Auslandschweizer |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 055 450 24 50 | einwohneramt@galgenen.ch |