Adressauskunft aus dem Einwohnerregister
Auf Gesuch hin kann weiter auch über Heimatort bzw. Staatsangehörigkeit sowie Datum und Ort des Zu- und Wegzuges Auskunft gegeben werden, wenn dafür ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
Eine Adressanfrage können Sie schriftlich stellen. Dies kann auch per E-Mail erfolgen. Bei allen Anfragen ist der Grund der Anfrage anzugeben und ev. ein Interessensnachweis nötig (z.B. Rechnung, Betreibung etc.). Telefonisch werden Adressauskünfte nur an Behörden und Amtsstellen erteilt.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 055 450 24 50 | einwohneramt@galgenen.ch |