Vorsorgeauftrag
Mit dem Vorsorgeauftrag (Art. 361 Abs. 3 ZGB) kann eine handlungsfähige Person ihre Betreuung und rechtliche Vertretung im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit regeln. Auf Antrag wird die Errichtung eines Vorsorgeauftrags in das Personenstandsregister (Infostar) eingetragen. Das Zivilstandsamt beurkundet jedoch nur die Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag erstellt wurde und wo er hinterlegt wurde. Für die Eintragung dieser Tatsache ist die persönliche Anwesenheit des Antragsstellers erforderlich.
Die Gebühr für die Eintragung, Änderung oder Löschung des Hinterlegungsortes eines Vorsorgeauftrages beträgt Fr. 75.00.
Im Merkblatt finden Sie alle Informationen zum Vorsorgeauftrag.
Der persönlich erstellte Vorsorgeauftrag kann nicht bei der Gemeindekanzlei Galgenen hinterlegt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.sz.ch oder die ProSenectute steht Ihnen beim Ausfüllen und Erstellen der Vorsorgedokumente sowie bei Fragen zur Seite.
Preis
Zugehörige Objekte
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