Feuerwehrersatzabgabe auf der Steuerrechnung
Männer und Frauen sind in der Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht besteht ab dem 1. Januar des vollendeten 20. bis zum 31. Dezember des vollendeten 52. Altersjahres.
Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt durch:
- den Feuerwehrdienst in der Gemeinde Galgenen. Für die Befreiung von der Ersatzabgabe müssen jährlich mindestens fünf Übungen besucht werden;
- den Feuerwehrdienst in einer umliegenden Nachbargemeinde, sofern die Feuerwehrkommission zustimmt;
- die Entrichtung der Ersatzabgabe.
Die Feuerwehrersatzabgabe wird mit der Steuerrechnung eingezogen.
Kosten
Steuerbares Einkommen | Ersatzabgabe |
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0 – 9’999 | Fr. 127.50 |
10'000 – 19’999 | Fr. 157.25 |
20'000 – 39’999 | Fr. 182.75 |
40'000 – 49’999 | Fr. 212.50 |
Über 50’000 | Fr. 246.50 |
Bei einem Wegzug ist die Gebühr bis zum Tag des Wegzuges pro Rata geschuldet.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Feuerwehr_Reglement_vom_12.08.2013.pdf (PDF, 84.99 kB) | Download | 0 | Feuerwehr_Reglement_vom_12.08.2013.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 055 450 24 69 | kassieramt@galgenen.ch |