Raumreservation
Die Räumlichkeiten werden nicht an Privatpersonen vermietet.
Ausnahmebewilligungen für Grossanlässe im übergeordneten Interesse erteilt der Gemeinderat.
(vgl. Art. 3.6 - Benützungsreglement für die öffentlichen Bauten und Anlagen vom 13. August 2018)
Objekt | Standort | Kategorie | Weitere Informationen |
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