Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in Sozialversicherungsfragen das Bindeglied zur kantonalen Ausgleichskasse und IV-Stelle. Wir nehmen Ihre ausgefüllten Formulare entgegen und sind Ihnen auch behilflich dabei, die entsprechenden Formulare und Merkblätter zu bekommen. Dies betrifft folgende Bereiche:

  • Prämienverbilligung der Krankenversicherung KVG
  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung), Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)

Weitere Informationen zu den oben genannten Themen finden Sie auch auf der Homepage der Ausgleichskasse Schwyz oder der Informationsstelle AHV/IV Schweiz.

Gruenden.ch ist die Gründungsplattform des Kantons Zürich. Sie liefert Informationen zur schnellen und einfachen Firmengründung und bietet Hilfsmittel für die Gründungsvorbereitung.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Galgenen
AHV-Zweigstelle
Büelstrasse 15
8854 Siebnen
Tel. 055 450 24 52
Fax 055 450 24 55
ahv@galgenen.ch

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Mittwoch
8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag
7.00 Uhr bis 14.00 Uhr (durchgehend)

Personen

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