Stundungen – Ratenzahlungen
Was ist eine Steuerstundung und wie wird diese beantragt?
Falls Sie Ihre Steuern oder Nachsteuern nicht fristgerecht begleichen können, haben Sie die Möglichkeit, beim Gemeindekassieramt schriftlich oder telefonisch ein Gesuch um Steuerstundung zu stellen. Das schriftliche Gesuch muss einen konkreten Vorschlag über die Ratenhöhe und Zahlungstermine enthalten. Nachdem Sie und das Gemeindekassieramt über die Höhe der Stundung einig geworden sind, erhalten Sie eine Stundungsvereinbarung. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Was passiert, wenn man sich nicht an die Ratenzahlung hält?
Wichtig ist, dass Sie bei Zahlungsschwierigkeiten früh genug mit uns in Kontakt treten, damit eine Lösung gefunden werden kann.
Falls Sie die Ratenzahlungen nicht einhalten, ohne uns darüber zu benachrichtigen, verfällt der Anspruch auf die Stundung und Sie erhalten eine Mahnung oder werden allenfalls betrieben. Der Anspruch auf weitere Stundungen verfällt ebenfalls.
Gesetzliche Grundlagen
Steuerbezugsverordnung § 27:
- Zahlungserleichterungen sind zwischen den Bezugsorganen und den Schuldnern schriftlich zu vereinbaren.
- Ratenzahlungen sind in der Regel nicht über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr vorzusehen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 055 450 24 69 | kassieramt@galgenen.ch |