Krankenkassen-Prämienverbilligung
Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die individuelle Prämienverbilligung soll bei den in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebenden Personen die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung vermindern. Die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung werden bei unteren und mittleren Einkommen speziell entlastet.
Prämienverbilligungen sind kantonale Finanzierungshilfen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann einen Rechtsanspruch geltend machen. Die Prämienverbilligungen werden von Bund, Kanton und Gemeinden gemeinsam finanziert.
Weitere Informationen unter: Ausgleichskasse Schwyz
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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