Die Anlassbewilligungen sind in erster Linie für die Kategorien von einmaligen, nicht wiederkehrenden Veranstaltungen geschaffen worden. Mit ihnen können an Orten, die nicht eigens dafür vorgesehen sind, einmalige, ein- oder mehrtägige Festivitäten durchgeführt werden. Wie bei den Gastwirtschaftsbewilligungen müssen aber auch hier die gastgewerblichen Räume, Anlagen oder Einrichtungen den bau-, lebensmittel-, feuer- und verkehrspolizeilichen Anforderungen genügen.
Die Bewilligung wird einer bestimmten Person für einen bestimmten Anlass erteilt. Die Anlassbewilligung ist befristet. Die Bewilligung kann zum Schutz der Gesundheit der Jugend oder zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit mit Auflagen verbunden werden. Wer sich um eine Bewilligung bewirbt, muss handlungsfähig sein und Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bieten.