Todesfall
Oftmals herrscht eine gewisse Ratlosigkeit bei Angehörigen und Hinterbliebenen, wenn es darum geht, die nötigen Vorkehrungen für die Bestattung zu treffen. Nachstehend zeigen wir Ihnen auf, was insbesondere im Verkehr mit den Amtsstellen zu erledigen ist.
Todesfall im Spital, in der Klinik oder im Heim
Die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Alters- und Pflegeheimes meldet den Tod mit den üblichen Unterlagen schriftlich dem zuständigen Zivilstandsamt. Zur Regelung der Bestattungsart haben sich die Angehörigen bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde des/der Verstorbenen zu melden.
Todesfall zu Hause
- Der Arzt (Hausarzt oder Spitalarzt) stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.
- Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde des/der Verstorbenen. Dabei ist die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung mitzubringen.
- Die Gemeindeverwaltung meldet den Todesfall dem Zivilstandsamt. Eine persönliche Vorsprache beim Zivilstandsamt ist nicht nötig.
Meldung eines Todesfalles bei der Gemeindekanzlei
Die Meldung eines Todesfalles hat innerhalb von 48 Stunden nach dem Todeszeitpunkt durch die Angehörigen auf der Gemeindekanzlei zu erfolgen.
Gemeindeverwaltung Galgenen / Gemeindekanzlei | 055 450 24 50 |
Pikettnummer an Wochenenden (Steiner Bestattung, Wollerau) | 079 639 15 51 |
Sollte die Meldung eines Todesfalles innerhalb des genannten Zeitraumes von 48 Stunden, etwa bei Todesfällen während der Feiertage, nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte direkt an
Patrick Fuchs, Gemeindeschreiber | 079 785 59 70 |
Voranmeldung per SMS oder Anrufbeantworter; Sie werden umgehend kontaktiert. | |
Regelung der Bestattungsformalitäten
Bei einem Todesfall müssen sich die Angehörigen zwecks Regelung der Bestattungsart bei der Gemeindeverwaltung melden.
Die Gemeindeverwaltung hat folgende Fragen an Sie:
- Soll eine Kremation oder Erdbestattung stattfinden?
- Falls zu Hause verstorben: Wann können Einsargung und Überführung vorgenommen werden?
- Im Falle einer Kremation: Wer holt die Urne ab?
- Wann findet die Bestattung statt?
- Wer vertritt die Angehörigen (Kontaktadresse)?
Was ist sonst zu tun?
- Gegebenenfalls Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt und dem Sekretariat der Kirchgemeinde.
- Aufgabe von Todesanzeigen in den Regionalzeitungen (fakultativ).
- Benachrichtigung Arbeitgeber, Versicherungen etc.
- Bei Rentenempfängern empfiehlt es sich, der zuständigen Ausgleichskasse ebenfalls Mitteilung zu machen.
- Evtl. Druckauftrag für Leidzirkulare, Couverts adressieren.
- Evtl. Bestellung des Leidmahls.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Merkblatt_Todesfalle_in_der_Gemeinde.pdf (PDF, 136.06 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Todesfalle_in_der_Gemeinde.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 055 450 24 50 | info@galgenen.ch |